Ärztliches Handeln zwischen Medizin und Gesetzgebung
Profundes Wissen, interdisziplinäres Denken und Teamfähigkeit gefordert
Der LWL-Maßregelvollzug hält ein anspruchsvolles und vielfältiges Aufgabenspektrum für Ärztinnen und Ärzte bereit. Die gerichtliche Unterbringung macht es in vielen Fällen möglich, einen Patienten oder eine Patientin über mehrere Jahre von der Aufnahme bis zur Entlassung und Rehabilitation zu begleiten. Dies bietet vielfältige Ansatzpunkte für eine fachgerechte Behandlung und erlaubt umfangreiche Einblicke in den Langzeitverlauf der zumeist komplexen Störungsbilder.
Der gesetzliche Auftrag zur Therapie und Sicherung erfordert interdisziplinäres Denken: Ärztliches Handeln muss stets sorgfältig austariert werden zwischen medizinischen, ethischen und juristischen Anforderungen.
Fragen und Fakten rund um den Job:
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Der Verdienst von approbierten Mediziner:innen in den forensischen LWL-Kliniken richtet sich nach dem Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern (TV-Ärzte/VKA). Je nach Berufserfahrung werden Sie innerhalb der Entgeltgruppen einer individuellen Erfahrungsstufe zugeordnet.
Darüber hinaus erhalten Sie gesonderte Ausgleichszahlungen für die Ableistung von ärztlichen Bereitschafts- oder Rufbereitschaftsdiensten.
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Der LWL zahlt für Sie (eigenanteilsfreie) Beiträge in eine betriebliche Altersversorgung und auch einen Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen. Darüber hinaus besteht tariflich die Möglichkeit, jährlich ein leistungsorientiertes Zusatzentgelt (sog. Vario-Ä) zu vereinbaren.
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Für Fachärzt:innen besteht bei entsprechender Qualifikation und Erfahrung die Möglichkeit, eine leitende Tätigkeit als bereichsleitende Oberärzte oder als abteilungsleitende Chefärzte anzustreben. In den meisten forensischen LWL-Kliniken können Sie als Assistenzarzt eine Weiterbildung zum „Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie“ absolvieren oder die Zusatzbezeichnung Forensische Psychiatrie der Landesärztekammer erwerben.
Grundsätzlich erhalten alle neuen Beschäftigten eine mehrtägige zentrale Basisschulung und sie werden in den Kliniken fachlich eingearbeitet. Darüber hinaus bieten die Kliniken innerbetriebliche fachspezifische Fortbildungen sowie klinikübergreifende Fort- und Weiterbildung über die LWL-eigene Akademie für Forensische Psychiatrie (AFoPs) mit entsprechender Zertifizierung. Auch externe Fort- und Weiterbildungen werden unterstützt. Diese werden je nach Vereinbarung und dienstlicher Notwendigkeit durch Kostenübernahme und Freistellungen vom Dienst gefördert.
In einigen Maßregelvollzugskliniken erhalten Sie außerdem Unterstützung bei einer Weiterbildung zum forensischen Sachverständigen für strafrechtliche Begutachtung.
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Sie haben die Möglichkeit, zum Beispiel innerhalb des Medizinstudiums ein mehrwöchiges Praktikum zu absolvieren. Auch Hospitationen zum Kennenlernen der Arbeit sind möglich.
Bitte wenden Sie sich an die Ansprechpersonen in den jeweiligen Kliniken.
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Prinzipiell ist es möglich, neben Ihrer Arbeit im LWL-Maßregelvollzug einer Nebentätigkeit zum Beispiel als Gutachterin oder Dozent nachzugehen, soweit es Sie nicht in der Ausübung Ihrer hauptberuflichen Tätigkeit behindert. Sind Nebentätigkeiten mit hohem Aufwand verbunden, sollten sie in Absprache mit dem Arbeitgeber erfolgen.
Über die Schulter geschaut: Ärzt:innen und Psycholog:innen
Welche Aufgaben haben Ärzt:innen im LWL-Maßregelvollzug, welche Besonderheiten sehen sie in ihrer Arbeit und was schätzen sie daran? Drei Kolleg:innen aus dem psychologischen und medizinischen Dienst nehmen uns mit in ihre Arbeitswelt.
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