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„Hier arbeiten alle Berufsgruppen eng zusammen.“

Assistenzärztin Isabella freut sich, wenn sie Patienten zur Therapie motivieren kann. Im Video beschreibt sie, wie alle Berufsgruppen im Maßregelvollzug an einer zielgerichteten Therapieplanung mitwirken.

 

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Ärztliches Handeln zwischen Medizin und Gesetzgebung

Profundes Wissen, interdisziplinäres Denken und Teamfähigkeit gefordert

Der LWL-Maßregelvollzug hält ein anspruchsvolles und vielfältiges Aufgabenspektrum für Ärztinnen und Ärzte bereit.  Die gerichtliche Unterbringung macht es in vielen Fällen möglich, einen Patienten oder eine Patientin über mehrere Jahre von der Aufnahme bis zur Entlassung und Rehabilitation zu begleiten. Dies bietet vielfältige Ansatzpunkte für eine fachgerechte Behandlung und erlaubt umfangreiche Einblicke in den Langzeitverlauf der zumeist komplexen Störungsbilder.

Der gesetzliche Auftrag zur Therapie und Sicherung erfordert interdisziplinäres Denken: Ärztliches Handeln muss stets sorgfältig austariert werden zwischen medizinischen, ethischen und juristischen Anforderungen.

Hohes Maß an Teamfähigkeit

Die Behandlung der Patient:innen ist multiprofessionell angelegt: Die unterschiedlichen Berufsgruppen bringen ihren Blickwinkel in die Beurteilung mit ein. Therapeutische Entscheidungen werden gemeinsam abgewogen und umgesetzt. Für eine ärztliche Tätigkeit im Maßregelvollzug ist daher ein hohes Maß an Teamfähigkeit erforderlich.

Die ärztlichen Aufgaben umfassen dabei die psychiatrische Diagnostik sowie die psychopharmakologische Behandlung mit Beurteilung des Therapieverlaufs. Auch die Diagnostik und Behandlung somatischer Erkrankungen gehört dazu, bei Bedarf in enger konsiliarischer Zusammenarbeit mit entsprechenden Fachärzten.

Aufnahme und Behandlung

Bei der Aufnahme eines Patienten liegt die ärztliche Aufgabe vor allem darin, psychische und Sucht-Erkrankungen zu diagnostizieren und erste Behandlungsschritte einzuleiten. Sie definieren Behandlungsziele, erstellen einen Therapieplan und erarbeiten die Indikationsstellung für die jeweils geeigneten somato-, sozio- und psychotherapeutischen Verfahren einschließlich ihrer Anwendungstechnik und Evaluation.

In halbjährlichen Fallkonferenzen erörtern Sie gemeinsam mit dem Patienten und dem multiprofessionellen Team die Behandlungsziele und passen den Therapieprozess an. Dabei gilt es sowohl Sicherheitsanforderungen als auch die Rehabilitationsmöglichkeiten des Patienten zu bedenken und entsprechend zu planen.

Profundes pharmakologisches Wissen

Für die medikamentöse Behandlung mit Psychopharmaka sind gute Kenntnisse in Pharmakokinetik und Pharmakodynamik erforderlich. Ebenso wichtig ist ein profundes Wissen über Wechsel- und Nebenwirkungen der im Gebiet gebräuchlichen Pharmaka einschließlich ihres therapeutischen Nutzens und der jeweils zu beachtenden ethischen Grundsätze.

Im  Behandlungsverlauf werden Sie die Diagnose und die psychopharmakologische Behandlung regelhaft hinterfragen und dem aktuellen Status anpassen. Darüber hinaus führen Sie zielgerichtete psychotherapeutische Einzel- und Gruppenangebote wie etwa metakognitives Training durch.

Weiterbildung und Karriere

Die kontinuierliche Fort- und Weiterbildung wird sowohl durch externe Angebote als auch über die LWL-Akademie für Forensische Psychiatrie mit speziell ausgerichteten und zertifizierten Kursen gefördert.

Je nach Größe der Klinik üben Fachärztinnen und Fachärzte in der Regel eine leitende Tätigkeit als bereichsleitende Oberärzte oder als abteilungsleitende Chefärzte aus. Die Einsatzmöglichkeiten für Assistenzärzte in psychiatrischer Weiterbildung richten sich nach der Weiterbildungsermächtigung der jeweiligen ärztlichen Klinikleitung entweder für die Fachrichtung Psychiatrie und Psychotherapie oder für die Zusatzbezeichnung  Forensische Psychiatrie der Landesärztekammer.

Fragen und Fakten rund um den Job:

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Der Verdienst von approbierten Mediziner:innen in den forensischen LWL-Kliniken richtet sich nach dem Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern (TV-Ärzte/VKA). Je nach Berufserfahrung werden Sie innerhalb der Entgeltgruppen einer individuellen Erfahrungsstufe zugeordnet.
Darüber hinaus erhalten Sie gesonderte Ausgleichszahlungen für die Ableistung von ärztlichen Bereitschafts- oder Rufbereitschaftsdiensten.

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Der LWL zahlt für Sie (eigenanteilsfreie) Beiträge in eine betriebliche Altersversorgung und auch einen Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen. Darüber hinaus besteht tariflich die Möglichkeit, jährlich ein leistungsorientiertes Zusatzentgelt (sog. Vario-Ä) zu vereinbaren.

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Für Fachärzt:innen besteht bei entsprechender Qualifikation und Erfahrung die Möglichkeit, eine leitende Tätigkeit als bereichsleitende Oberärzte oder als abteilungsleitende Chefärzte anzustreben. In den meisten forensischen LWL-Kliniken können Sie als Assistenzarzt eine Weiterbildung zum „Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie“ absolvieren oder die Zusatzbezeichnung Forensische Psychiatrie der Landesärztekammer erwerben.

Grundsätzlich erhalten alle neuen Beschäftigten eine mehrtägige zentrale Basisschulung und sie werden in den Kliniken fachlich eingearbeitet. Darüber hinaus bieten die Kliniken innerbetriebliche fachspezifische Fortbildungen sowie klinikübergreifende Fort- und Weiterbildung über die LWL-eigene Akademie für Forensische Psychiatrie (AFoPs) mit entsprechender Zertifizierung. Auch externe Fort- und Weiterbildungen werden unterstützt. Diese werden je nach Vereinbarung und dienstlicher Notwendigkeit durch Kostenübernahme und Freistellungen vom Dienst gefördert.
In einigen Maßregelvollzugskliniken erhalten Sie außerdem Unterstützung bei einer Weiterbildung zum forensischen Sachverständigen für strafrechtliche Begutachtung.

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Sie haben die Möglichkeit, zum Beispiel innerhalb des Medizinstudiums ein mehrwöchiges Praktikum zu absolvieren. Auch Hospitationen zum Kennenlernen der Arbeit sind möglich.
Bitte wenden Sie sich an die Ansprechpersonen in den jeweiligen Kliniken.

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Prinzipiell ist es möglich, neben Ihrer Arbeit im LWL-Maßregelvollzug einer Nebentätigkeit zum Beispiel als Gutachterin oder Dozent nachzugehen, soweit es Sie nicht in der Ausübung Ihrer hauptberuflichen Tätigkeit behindert. Sind Nebentätigkeiten mit hohem Aufwand verbunden, sollten sie in Absprache mit dem Arbeitgeber erfolgen.

Über die Schulter geschaut: Ärzt:innen und Psycholog:innen

Welche Aufgaben haben Ärzt:innen im LWL-Maßregelvollzug, welche Besonderheiten sehen sie in ihrer Arbeit und was schätzen sie daran? Drei Kolleg:innen aus dem psychologischen und medizinischen Dienst nehmen uns mit in ihre Arbeitswelt.

 

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